Schöppenstedt ● 1744 Gerichtsstätte
Nach Festlegung der Gerichtsgrenzen im Jahre 1744 erhielt der zunächst aus einem Kämmerer und dem Stadtschreiber bestehende und 1745 um einen Bürgermeister erweiterte Magistrat die untere Gerichtsbarkeit über Stadtgrund, Gärten und Feldmark widerruflich übertragen.
Mit einem rechtsgelehrten Gerichtsschuldheißen an der Spitze hat der Magistrat bis zur Einverleibung des Herzogtums Braunschweig in das Königreich Westfalen im Jahre 1807 bestanden.
Seine Aufgabe bestand in der Beilegung von Zwistigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft.
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